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Fachzentrum für Technik am Menschen.

Häufige Fragen

Orthopädietechnik

Wie pflege ich meine Bandage richtig?

Da eine Bandage meistens direkten Hautkontakt hat und so bei stärkerer Atmung der Haut stärker mit der Aufnahme von Schweiß belastet wird, ist es sinnvoll sie regelmäßig zu reinigen. Beachten Sie die entsprechenden Pflegehinweise in den Produktbeilagen oder auf dem Etikett.

In welchen Zeitabständen kann ich neue Einlagen verschrieben bekommen?

Der Gesetzgeber hat eine Richtlinie von einem halben Jahr zur Verordnung von Einlagen herausgegeben. Das bedeutet, daß sie für ein Paar Schuhe zweimal im Jahr Einlagen bekommen können.

Wie lange benötigt ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung?

Sobald ein Kostenvoranschlag für Ihre Versorgung geschrieben werden muß, geschieht dies innerhalb von 2 Tagen nach Eingang Ihrer Verordnung für das benötigte Hilfsmittel. Der Kostenvoranschlag wird entweder per Fax oder Post zur Krankenkasse geschickt und wird dort weiterbearbeitet. Wegen der hohen Anzahl von Einsendungen an die Bearbeitungsstellen der Krankenkasse kann eine Bearbeitung Ihres Kostenvoranschlags bei den Genehmigungsstellen der Krankenkassen zwischen wenigen Tagen bis zu 4 Wochen dauern. Sobald uns die schriftliche Genehmigung vorliegt, informieren wie Sie und vereinbaren einen Termin für die weiteren Arbeiten.

Reha-Technik

Mein Hilfsmittel ist defekt, wie kann eine Reparatur vorgenommen werden?

Sollte Ihr Hilfsmittel durch Verschleiß beschädigt oder nicht mehr funktionstüchtig sein, können Sie entweder mit dem Hilfsmittel zu uns kommen oder uns per Anruf informieren. In diesem Fall wird ein Servicetechniker zu Ihnen nach Hause kommen und das Hilfsmittel, wenn möglich, schon vor Ort wieder instandsetzen oder, sofern es eine größere Reparatur ist, das Hilfsmittel in unser Haus mitnehmen und die Reparatur wird bei uns vorgenommen. Die Kosten für die Reparatur werden bei sachgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels von der Krankenkasse übernommen. Sollte sich allerdings herausstellen, daß das Hilfsmittel nicht sachgemäß verwendet wurde, sind die Kosten von Ihnen zu übernehmen.

Gibt es einen Notdienst für lebenserhaltene Systeme?

Ja, wir haben speziell für lebenserhaltene Systeme einen 24-Stunden-Notdienst eingerichtet. Dieser Notdienst richtet sich an Kunden, die mit Sauerstoffkonzentratoren, Absaugsystemen versorgt sind. Desweiteren haben wir auch Pflegebetten und Wechseldrucksysteme in die Notdienstbetreuung aufgenommen. Bei der Einweisung in alle genannten Produkte werden die entsprechenden Telefonnummern bekanntgegeben.

Welche Kinder erhalten therapeutische Frühforderung?

Der Arzt muß die Behandlung verschreiben. Die Behandlung wird je nach ärztlicher Verordnung sowohl im häuslichen Bereich, als auch in den Einrichtungen der Spastikerhilfe durchgeführt. Die Zielgruppe besteht aus Kindern, die

  • eine verlangsamte oder auffällige sensomotorische Entwicklung vorweisen,
  • neurologisch oder neuromuskulär erkrankt sind, oder
  • Störungen in der Wahrnehmungsverarbeitung haben.

Welche Ziele werden bei der Behandlung von Kindern verfolgt?

Das Ziel der therapeutischen Frühförderung ist, dem Kind möglichst frühzeitig alle Voraussetzungen für die motorische und sensorische Entwicklung zu vermitteln, damit es eine für sich optimale Entwicklung durchlaufen kann.

Wird in der Behandlung eines Kindes jedes Problem "geheilt"?

Nein, im Vordergrund steht das Kind mit seinen Fähigkeiten und Schwierigkeiten in jedem Entwicklungsbereich (Motorik, Sensorik, Kognition, Sprache, Spiel und soziales Verhalten). Unter Berücksichtigung des Krankheitsbildes und in Anlehnung an die kindliche Entwicklung werden den Kindern in der Einzelsituation neue Möglichkeiten gezeigt, sich zu bewegen, zu begreifen und zu erproben. Diese neu erlernten Fähigkeiten werden in der Therapie so lange gefestigt, dass sie auch auf Alltagssituationen übertragen und somit selbstverständlich ausgeführt werden können.

Wofür braucht ein Kind Hilfsmittel?

Die Hilfsmittel sollten den Kindern ermöglichen so selbstständig wie möglich zu werden in den Bereichen:

  • Mobilität (z. B. Rollstuhl, Orthesen, Autositz),
  • Alltagshilfen (z. B. angepasstes Besteck, Greifarm),
  • Kommunikation (z. B. Talker, Mundspange) und
  • Pflege (z. B. Betten, Duschstuhl).

Wie sollten Sie vorgehen, wenn Ihr Kind ein neues Hilfsmittel braucht?

Wenn Ihr Kind ein neues Hilfsmittel braucht, ist eine Verordnung vom Arzt notwendig. Es ist aber gut, sich vorher zu orientieren welche Möglichkeiten es gibt. Die Medizinprodukteberater der reha teams verfügen über viel Erfahrung in der Hilfsmittelversorgung und haben auch die Möglichkeit zusätzliche Fachinformationen zu beschaffen. Es besteht oft die Möglichkeit ein Hilfsmittel auszuprobieren, um auf diesem Wege zur bestmöglichen Lösung zu kommen.
Wenn die Entscheidung über das Hilfsmittel getroffen ist, ergeht seitens des reha teams ein Kostenvoranschlag an die Krankenkasse. Nach Genehmigung erfolgt die Auslieferung nach Terminabsprache direkt über das reha team. Unsere Ansprechpartner kontrollieren in der nachgehenden Betreuung regelmäßig die richtige Einstellung, Passform und Handhabung der bereitgestellten Hilfen.

Wie findet der Austausch mit den Eltern statt?

Mit der Genehmigung der Eltern sprechen die Medizinprodukteberater des reha teams mit den TherapeutInnen und dem behandelnden Arzt, um Diagnose, Fortschritte und Therapieschwerpunkte des Kindes zu klären und Versorgungswege darzustellen.

Was ist eine "Poolabfrage"?

Kunden, die bei uns das eine oder andere Hilfsmittel über die Krankenkasse erlangen wollen, wundern sich spätestens bei der Lieferdauer über das Wort "Poolabfrage". Doch was bedeutet das?
Verschiedene Krankenkassen haben entweder auf das Bundesland oder auf die ganze Bundesrepublik ein Verwaltungssystem von eingesetzten Hilfsmitteln. In diesem System werden alle größeren Hilfsmittel erfasst und verwaltet - z. B. welches Hilfsmittel steht an welchem Ort.
Bevor wir nun ein Hilfsmittel an den Kunden liefern können, müssen wir uns als Leistungserbringer in diesem Verwaltungssystem informieren, ob irgendwo in Niedersachsen oder auch ganz Deutschland ein geeignetes Produkt für den Kunden vorhanden ist, was schon im Besitz der Krankenkasse ist und welches zur Zeit von keinem Kunden benutzt wird. Dann muß dieses Hilfsmittel von dem entsprechenden Sanitätshaus angefordert werden und nach Eingang bei uns überprüft werden, ob auch alles vorhanden ist wie beschrieben. Daraufhin kann ein Antrag zur Kostenübernahme der Krankenkasse versendet werden.
Sollte kein Hilfsmittel in dem Verwaltungspool der entsprechenden Krankenkasse vorhanden sein, können wir der Krankenkasse ein fabrikneues Hilfsmittel anbieten, welches dann von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Sanitätsfachhandel

Wie pflege ich meinen Kompressionsstrumpf richtig?

Die Strümpfe können von Hand oder in der Waschmaschine gewaschen werden, manche sind sogar für den Trockner geeignet. Achten Sie hierbei auf das Etikett oder die Packungsbeilage des Kompressionsstrumpfes.

Wie lange kann ein Kompressionsstrumpf getragen werden?

Bei regelmäßigen Tragen hält die medizinische Wirkung ca. sechs Monate an. Daher ist im Leistungskatalog der Krankenkassen vorgesehen, dass ein neuer Kompressionsstrumpf alle halbe Jahre von der Krankenkasse übernommen wird.

Welche Hilfen gibt es Kompressionsstrümpfe anzuziehen?

Jeder, der schon einmal Kompressionsstrümpfe anziehen musste, hat festgestellt, welcher Kraftaufwand hier zu bwältigen ist. Vor allem bei höheren Druckklassen erfordert das Anlegen eines Kompressionsstrumpfes viel Kraft. Gerade für ältere und bewegungseingeschränkte Menschen ist dies nicht immer einfach. In unserem Hause gibt es hierzu verschiedener "Anziehhilfen". Lassen Sie sich von unserem Personal aus dem sani team die Produktauswahl zeigen und suchen Sie sich das passende für sich heraus. So ist die Anstrengung zum Anziehen des Kompressionsstrumpfes nicht mehr so groß.

Homecare

Wie gelangt meine gewünschte Ware zu mir?

Für unsere Kunden, die regelmäßig von uns Ware wie Inkontinenz-, Nahrungs- und Stoma-Artikel bekommen, haben wir einen Lieferdienst eingerichtet, der jede Woche in Wilhelmshaven und Umgebung die Ware zu unseren Kunden liefert. Sollte eine Lieferung von Ihnen gewünscht werden, so brauchen Sie diese nur rechtzeitig anmelden und Sie bekommen Ihre Ware nach Hause geliefert.

Allgemein

Was bietet das Sanitätshaus Gebauer für Produkte an?

Unser Produktsortiment der ganzen Firmengruppe erstreckt sich über ein großes Spektrum. Im Fachjargon sagt man hierzu "Vollsortimenter". Nachfolgend einige Hauptgruppen:

Zentrum für Orthopädietechnik

  • Prothesen für Hand, Arm, Bein, Fuß
  • Orthesen für Hand, Arm, Bein, Fuß, Rumpf
  • Bandagen jeder Art
  • Epithesen (Körperteilersatzstücke)
  • Einlagen jeder Art
  • Bruchbänder
  • Korsette
  • etc...

Reha-Team Weser-Ems

  • Krankenfahrzeuge jeder Art (Rollstühle, Gehwagen, fahrbare Toilettenstühle, Scooter, etc...)
  • Pflegebetten
  • Lifter jeder Art (Badewannenlifter, Patientenlifter, etc...)
  • Badehilfen
  • Alltagshilfen (Bestecke, Anziehhilfen, etc...)
  • Bewegungstrainer
  • Antidecubitussysteme
  • Sauerstoffgeräte
  • Absaugsysteme
  • Sonderbau für Rollstuhlanpassungen und Sitzschalenerstellung
  • Haltegriffe aller Art
  • etc...

Sanitätsfachhandel

  • Kompressionsstrümpfe
  • Brustprothesenversorgungen inkl. Bademoden und Dessous
  • Medizingeräte (Blutdruckmeßgeräte, Blutzuckermeßgeräte, etc...)
  • Anziehhilfen
  • etc...

Care-Team

  • Inkontinenzartikel
  • Artikel für Stomaversorgungen
  • Pflegehilfsmittel
  • Moderne Wundversorgungsprodukte
  • Zusatznahrung
  • Enterale Ernährung
  • etc...

Kann ich Produkte auch privat erwerben, wenn die Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnt?

Ja. Sie können jederzeit alle unsere Produkte auch privat käuflich erwerben. Wir bieten unsere Produkte für jeden an. Sollte eine Krankenkasse aufgrund interner Bestimmungen eine Kostenübernahme für Ihre Versorgung ablehnen, können Sie sich das Produkt bei uns selbst kaufen.

Bis wohin liefert das Sanitätshaus Gebauer?

Im ganzen ostfriesischen und friesischen Bereich bis hin zu den Inseln. Und auch ins Weser-Ems-Land. Sprechen Sie mit uns über die Lieferortbestimmung und wir veranlassen alles weitere.

Wohin soll ich das Rezept schicken?

Sollten Sie sich ein Rezept für eine Versorgung besorgt haben oder den Arzt damit beauftragt haben, ein Rezept zu erstellen, so schicken Sie dieses (oder lassen es schicken) zu uns nach Groß Belt. Hier wird alles weitere für Sie veranlaßt von Kostenvoranschlag für die Krankenkasse bis hin zur Lieferung der Ware zu Ihnen.

Was ist die gesetzliche Zuzahlung?

Seit dem 01.01.2004 ist die "gesetzliche Zuzahlung" eingeführt worden. Diese besagt, daß eine Zuzahlung von 10% vom Kunden pro Hilfsmittel zu zahlen sind. Hierbei gibt es pro Hilfsmittel eine Beschränkung von 5 EUR nach unten und 10 EUR nach oben. Bei einigen Produkten fällt die untere Grenze von 5 EUR weg, so daß hier auch Zuzahlungen im Cent-Bereich liegen können.
Die "gesetzliche Zuzahlung" muß von jedem Sanitätshaus vom Kunden eingezogen werden. Genauso wird dem Sanitätshaus wiederherum bei der Bezahlung der gelieferten Produkte durch die Krankenkasse der Anteil der Zuzahlung des Kunden von der Rechnung abgezogen. Das Sanitätshaus ist in diesem Fall also nur eine Zahlstelle, die für die Krankenkasse die Zuzahlung kassiert, so daß der Kunde seine Zuzahlung nicht zusätzlich an die Krankenkasse abführen muss.